Bei der Auswahl der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist viel zu beachten. Hier für Sie die 5 wichtigsten Fakten aus der Praxis zusammengestellt.
Es ist tatsächlich so, dass immer weniger BU-Anträge gestellt werden und das liegt darin begründet, dass die BU-Bedingungen immer besser werden. Aber, weil die Bedingungen besser werden, müssen die Versicherer bei der Risikoprüfung auch immer vorsichtiger werden. Sie müssen aufgrund der besseren Bedingungen im Leistungsfall immer häufiger leisten. Ich erinnere mich, dass es vor 15 – 20 Jahren einen einzigen deutschen Versicherer gab, der schon bei Arbeitsunfähigkeit Leistungen erbracht hat. Damit waren und sind, wenigstens bei diesem Versicherer, die Leistungsvoraussetzungen klar definiert. Viele Analysten haben übrigens genau diesen wesentlichen Punkt „Arbeitsunfähigkeit“ statt „Berufsunfähigkeit“, nicht oder nur nachrangig berücksichtigt. Bis dann vor vier oder fünf Jahren ein großer –marktführender – Versicherer genau diesen Punkt „Arbeitsunfähigkeit“ (mehr schlecht als recht) in seinen BU-Bedingungen aufgenommen hat. Danach sprudelte die Vokabel „Arbeitsunfähigkeit“ in die Bedingungen vieler Versicherer ein (immer noch mehr schlecht als recht). Durch die Verbesserung dieser Bedingungen sind übrigens die Prämien so hoch, dass sich ein „normaler“ Arbeitnehmer (mit körperlicher Tätigkeit) eine auskömmliche Absicherung einer BU-Rente kaum noch leisten kann. Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man auf folgende Daten achten:
1. Der Versicherer sollte schon bei Arbeitsunfähigkeit und nicht erst bei Berufsunfähigkeit leisten (damit sind die Leistungsvoraussetzungen wesentlich vereinfacht).
2. Die Rente wegen Arbeitsunfähigkeit sollte auch im Fall vorübergehender Arbeitsversuche gem. § 74 SGB V gezahlt werden.
3. Die Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte ausreichend sein.
4. Verlängerungs- und Erhöhungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung sollten garantiert sein.
5. Im Falle einer Dienstunfähigkeit bei Beamten sollten die Leistungen für Berufsunfähigkeit in gleicher Weise erbracht werden.
Diese Tipps sind sehr hilfreich. Bitte mehr von solchen Infos. Danke!
Hallo Herr Brönjes, das ist ja alles schön und gut. Aber was unterscheidet denn eine Arbeitsunfähigkeit von einer Berufsunfähigkeit und wenn das alles so teuer ist. Gibt es dennoch Möglichkeiten, diese Absicherung finanzierbar zu machen? Habe ich nicht auch eine Absicherung über meine Kranken- und Rentenversicherung?
Hallo Hauke, ihre kurze Frage erfordert eigentlich eine sehr umfangreiche Antwort. Ich möchte aber versuchen, dennoch kurz und verständlich zu antworten:
1. Eine Arbeitsunfähigkeit ist vorrübergehend, das bedeutet, dass davon auszugehen ist, dass man irgendwann wieder arbeitsfähig ist. Das haben Sie vielleicht auch schon einmal selbst erlebt. Sie sind erkrankt, haben sich deshalb von ihrem Arzt „krank (arbeitsunfähig) schreiben“ lassen und sind dann – nach Genesung – wieder gesund und munter zur Arbeit, in die Schule oder zur Uni gegangen.
2. Eine Berufsunfähigkeit – im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes § 172 – liegt vor, wenn Sie für immer unfähig sind, ihren Beruf auszuführen. Damit ist eine Arbeitsunfähigkeit natürlich viel einfach nachzuweisen als eine Berufsunfähigkeit.
3. Ja, man kann statt einer Berufsunfähigkeitsversicherung z. B. auch so genannte funktionale Invaliditätsabsicherungen wählen. Hier handelt es sich um eine – ganz vereinfacht beschrieben – Unfallversicherungen über die neben dem Unfallereignis z. B. auch einige schwere Erkrankungen, Pflegebedürftigkeit und / oder Grundfähigkeiten versichert werden können.
4. Ja, das stimmt. Hier handelt es sich aber wirklich nur um Grundabsicherungen. So erhalten Sie z. B. als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei Arbeitsunfähigkeit ab dem 43. Tag ein Krankengeld. Das macht aber nur ca. 80 % ihres letzten Nettogehaltes aus und wenn Sie über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verdienen, bekommen Sie prozentual noch weniger. Das Krankengeld aus der GKV ist auf 72 Wochen begrenzt. Aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) können Sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen, wenn Sie gar keinen Beruf mehr ausüben können. Diese Rente erhalten Sie zu 100 %, wenn Sie nicht länger als 3 Stunden täglich und zu 50 %, wenn Sie nicht länger als 6 Stunden täglich arbeiten können. Ihren erworbenen Anspruch können Sie ihrer Renteninformation von der GRV entnehmen. Aber vorsichtig: Die ausgewiesene Rente ist um Beträge zur GKV zu kürzen. Außerdem müssen Sie 10,8 % abziehen, wenn Sie vor dem 60. Lebensjahr erwerbsunfähig werden sollten und dann muss die Erwerbsunfähigkeitsrente selbstverständlich versteuert werden.
Gerne stehe ich Ihnen zur Beantwortung ihrer Fragen zur Verfügung. Rufen Sie ein einfach an.
Ein sehr guter und sicherlich auch hilfreicher Artikel, denn viele wissen garnicht, auf was tatsächlich bei der Wahl einer solchen Versicherung beachtet werden muss.